1.1 Der Kunde stellt schriftlich, elektronisch oder fernmündlich an den Veranstalter eine Anfrage und erhält daraufhin einen Mietvertrag. Mit der Rücksendung des unterschriebenen Mietvertrages oder Zustimmung auf dem Buchungsportal und Zahlung des Mietpreises an den Veranstalter kommt der Vertrag zustande.
1.2 Bei einer Buchung vor Ort kommt der Vertrag durch die Entrichtung des Mietentgeltes und durch Unterzeichnung bzw. Eingabe der Daten in das Buchungsportal zustande.
2.1 Die Bezahlung hat unmittelbar bei Vertragsabschluss zu erfolgen. Der Betrag ist sofort fällig.
2.2 Bei einer Buchung am gleichen Tag hat die Bezahlung vor Antritt der Fahrt zu erfolgen.
Für Kinder und Jugendliche ist die Nutzung nur in Begleitung mindestens einer erwachsenen Person erlaubt.
Tritt der Kunde von der Buchung zurück oder nimmt die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung des Mietpreises in Höhe der bestehen.
Eine Kostenerstattung ist nicht vorgesehen.
Aus Gründen der Kulanz (ohne Rechtsanspruch) bei einem Rücktritt aus einem wichtigen Grund vor der Draisinenfahrt erhält der Vertragspartner einen Gutschein bzw. Teilgutschein für eine Draisinenfahrt im Wert von:
50 % des gezahlten Mietpreises bei Rücktritt bis 30 Tage vor dem Fahrttermin
20 % des gezahlten Mietpreises bei Rücktritt bis 10 Tage vor dem Fahrttermin
Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Für die Fristberechnung ist der Eingang beim Veranstalter maßgebend.
Der Kunde hat das Recht, dass an Stelle seiner Person ein Dritter seine Fahrt antritt. Der Veranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, falls in der Person des Dritten ein wichtiger Grund dafür vorliegt.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet der Erstkunde dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Vertragsbestandteil.
Da der Draisinenbetrieb wetterunabhängig stattfindet, kann der Veranstalter Ihnen bei schlechtem Wetter leider kein Alternativprogramm anbieten. Bitte denken Sie daher an geeigneten Sonnen- oder Regenschutz!
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter zur Kenntnis zu geben und/oder von seinem Personal auf dem Vertrag bzw. Reklamationsblatt bestätigen zu lassen. Dies gilt auch für von ihm festgestellte Schäden an den Fahrzeugen und/oder der Fahrstrecke.
7.1 Für beschädigte bzw. verlorene Gegenstände kann der Veranstalter keine Haftung übernehmen.
7.2 Der Kunde trägt die Aufsichtspflicht über die Mietsache während des Zeitraums und haftet für Beschädigungen sowie den Verlust ganzer Fahrzeuge oder einzelner Teile. Für Beschädigungen durch Dritte oder infolge eines Unfalls haftet der Verursacher.
7.3 Im Übrigen haftet der Veranstalter bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen übernommener Garantien und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung begrenzt.
Bad Sobernheim
Stand 2024